1. Einschränkungen
Kann jeder (auch Ausländer) im ungarischen Rechtsraum Immobilien besitzen und bewohnen (einschließlich Anteile an Immobiliengesellschaften)? Gibt es irgendwelche Einschränkungen?
Im Allgemeinen dürfen Ausländer Immobilien besitzen und bewohnen und Anteile an Immobiliengesellschaften halten, doch der Erwerb von Immobilien in Ungarn durch ausländische (nicht EU-)Rechts- und Privatpersonen unterliegt der Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde, was eher einem formellen Verwaltungsverfahren gleicht. Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen ist jedoch streng reglementiert und unterliegt mehreren Beschränkungen. In der Regel dürfen nur ungarische oder EU-Bürger, die als Landwirte gelten, das Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen erwerben.
Gibt es Kreditbeschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch ausländische Unternehmen? Wenn ja, geben Sie kurz einen Überblick?
Nach dem ungarischen Immobilienrecht gibt es keine besonderen gesetzlichen Beschränkungen für die Kreditvergabe zum Kauf von Immobilien an ausländische Unternehmen. Banken können jedoch besondere Verfahren im Zusammenhang mit ihren internen KYC-/Anti-Geldwäsche-Verfahren durchführen, insbesondere bei ausländischen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern.
2. Steuern
Kauf
Bitte geben Sie eine kurze Zusammenfassung der Gebühren und Kosten (einschließlich Steuern) im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien im ungarischen Rechtsraum.
Der Erwerb von Immobilien unterliegt der Grunderwerbsteuer. Der allgemeine Grunderwerbsteuersatz beträgt 4 % vom Verkehrswert der Immobilie. Für Immobilienhändler, Finanzinstitute und Investmentfonds gibt es verschiedene Freibeträge.
Im Allgemeinen ist die Übertragung von Immobilien gemäß dem Mehrwertsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit, es sei denn (i) der Verkäufer hat sich für die Anwendung der Mehrwertsteuer entschieden (der allgemeine Satz beträgt 27 %) oder (ii) es wird ein Baugrundstück oder eine neue Immobilie verkauft. In (i) Fall unterliegt die Mehrwertsteuer dem Reverse-Charge-Verfahren, d. h. sie muss vom Käufer erhoben und bezahlt werden.
Besitzen
Fallen auf den Besitz von Immobilien Steuern an und kann die Steuerlast auf jemand anderen abgewälzt werden (z. B. einen Mieter oder einen Bewohner, der nicht der Eigentümer ist)?
Ja, Immobilien unterliegen grundsätzlich der Grund- und Gebäudesteuer, die von der Gemeinde erhoben wird, in der sie sich befinden. Die Steuern werden gemäß den örtlichen Steuerverordnungen der jeweiligen Gemeinden auf der Grundlage des Verkehrswerts oder der Grundfläche der Immobilie erhoben.
Sofern mit der Immobilie eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, können weitere Steuern anfallen, wie etwa Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer.
Sofern dem Kunden nicht ausdrücklich etwas in Rechnung gestellt wird, sind diese Steuern normalerweise im Preis enthalten, der an den Kunden weitergegeben wird.
Steuererleichterungen
Gibt es Steuererleichterungen oder andere Anreize für Ausländer beim Immobilienerwerb im ungarischen Recht? Und wenn ja, um welche?
Für Ausländer gibt es in Ungarn keine Steuererleichterungen oder andere Anreize beim Immobilienerwerb.
3. Eigentumstitel an Immobilien
Wie wird das Eigentum an Immobilien im ungarischen Recht nachgewiesen?
Alle in Ungarn befindlichen Immobilien werden im zentral organisierten Grundbuchsystem registriert. Die im Grundbuch gespeicherten Hauptdaten (z. B. Fläche, Nutzungsklassifizierung, Eigentümerdaten, eingetragene Belastungen) sind öffentlich zugänglich und beweisen die Richtigkeit der eingetragenen Informationen authentisch (d. h. „öffentliche Glaubwürdigkeit“) und schützen somit die Rechte eines gutgläubigen Käufers, der die Immobilie auf der Grundlage der eingetragenen Informationen erworben hat.
Ist es im ungarischen Recht möglich, die Identität von Immobilieneigentümern geheim zu halten?
Da das Grundbuch öffentlich zugänglich ist, ist es nicht möglich, die Identität des Immobilieneigentümers geheim zu halten. Die wichtigsten Daten des Eigentümers (Name, Sitz/Adresse und im Falle eines Unternehmens die Handelsregisternummer) sind im Grundbuch ersichtlich. Handelt es sich bei dem Immobilieneigentümer um einen privaten Fonds oder eine private Aktiengesellschaft, ist der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer möglicherweise nicht aus den öffentlich zugänglichen Daten des Grundbuchs und des Handelsregisters ersichtlich.
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