Günstige Lage
Die gute Erreichbarkeit Ungarns wird oft als einer seiner Hauptvorteile genannt: Es liegt an der Kreuzung dreier wichtiger europäischer Verkehrskorridore. Ungarn hat eine der höchsten Autobahndichten in Europa und verfügt über drei internationale und vier regionale Geschäftsflughäfen. Die Lage des Landes ermöglicht Unternehmen morgens Verbindungen mit asiatischen Ländern und nachmittags Verbindungen mit den USA, was Ungarn auch zu einem bevorzugten Standort für Shared Service Center macht. Das Klima des Landes weist keine Extreme auf und kann als typisch kontinentales Klima angesehen werden.
Attraktives Humankapital
Ungarn verfügt über gut qualifizierte Arbeitskräfte zu günstigen Kosten. Die Erwerbsbevölkerung umfasst 4,5 Millionen Personen (im Juli-September 2020) und die Arbeitslosenquote beträgt 4,4 % (im Juli-September 2020).
Der Mindestlohn in Ungarn beträgt rund 470 EUR, der garantierte Mindestlohn für Facharbeiter rund 610 EUR, während das durchschnittliche Bruttogehalt rund 1.110 EUR beträgt (im Januar-November 2020). Der Einkommensteuersatz beträgt 15 %, der Arbeitnehmerbeitragssatz 18,5 %. Der Arbeitgeberbeitragssatz beträgt 17 % (Berufsausbildungsbeitrag 1,5 % und Sozialbeitragssteuer 15,5 %). Arbeitgeber können für die Beschäftigung bestimmter Personengruppen mehrere Sozialsteuerfreibeträge in Anspruch nehmen, z. B. für Arbeitssuchende, arbeitssuchende Mütter mit drei oder mehr kleinen Kindern, Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, Forscher usw. (pro Arbeitnehmer kann nur eine Freibetragsart in Anspruch genommen werden).
Ungarn hat ein günstiges Körperschaftsteuersystem
Der ungarische Körperschaftsteuersatz („CIT“) beträgt pauschal 9 %. Nach ungarischem Recht wird auf Zahlungen an ausländische Unternehmen (einschließlich Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Verwaltungsgebühren) keine Quellensteuer erhoben. Erhaltene Dividenden sind von der Körperschaftsteuer befreit, sofern sie nicht von einer CFC stammen. Darüber hinaus gilt in Ungarn ein Beteiligungsfreistellungssystem für die Besteuerung von Kapitalerträgen, was Ungarn zu einem günstigen Holdingstandort für Unternehmensgruppen macht. Darüber hinaus steht ungarischen Steuerzahlern, die innerhalb derselben Unternehmensgruppe tätig sind, ab 2019 ein günstiges Gruppenbesteuerungssystem zur Verfügung. Kurz gesagt: Durch die Entscheidung für die Gruppenbesteuerung können die positiven Steuerbemessungsgrundlagen der Gruppenmitglieder bis zu 50 % durch die negativen Steuerbemessungsgrundlagen anderer Gruppenmitglieder (oder frühere steuerliche Verluste der Gruppe) ausgeglichen werden, und Gruppenmitglieder können gemeinsam von Steuererleichterungen profitieren.
Die wichtigsten Steuersätze in Ungarn sind wie folgt:
■ Maximal 2 % Gewerbesteuer;
■ 0,3 % Innovationsbeitrag;
■ 27 % als allgemeiner Mehrwertsteuersatz;
■ Für bestimmte Produkte, beispielsweise Brot und bestimmte Arten von Milchprodukten, gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 18 %.
■ Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 %, beispielsweise für Zeitschriften, Bücher, Internetdienste, Medikamente, Hühnchen, Schweinefleisch, Fisch, Zentralheizung, Beherbergungsdienstleistungen und den Verkauf von Neubauwohnungen.
Investorfreundliches Rechtsumfeld
Als Mitglied der Europäischen Union hat Ungarn sein Rechtssystem an das europäische Recht angepasst. Neue Unternehmensvereinigungen können in mehreren Formen gegründet werden, die häufigste Unternehmensform ist jedoch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kft.). In einem vereinfachten Verfahren kann die Registrierung eines ungarischen Unternehmens in 1-2 Tagen erfolgen, und die Kosten für die Unternehmensregistrierung in Ungarn gelten innerhalb der Europäischen Union als niedrig.
Einer der wirtschaftlichen Vorteile Ungarns ist das breite Spektrum an Anreizen, die die Regierung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bietet.
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